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AGB's

Das zweite Abenteuer im Norden!

AGB's

Beitragvon Skeld Wernersson » Mo 15. Jul 2013, 10:36

AGB
Rollenspielverein Beringar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Rollenspielverein Beringar
§1 Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung Nordwind/Beringar möglichen Belangen.

§2 Als Teilnehmer gelten alle natürlichen Personen,welche an dem Live-Rollenspiel:Nordwind als Spieler (SC), Nicht-Spieler-Charaktere (NSC) oder als Spielleiterhilfen (SL) teilnehmen. Sie werden im Folgenden, unabhängig von ihrem Geschlecht, alsTeilnehmer bezeichnet.

§3 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Teilnehmer seinen Spielbeitrag bezahlt hat und dies
von Seiten des Veranstaltersbestätigt wurde. Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und dem „Live-Rollenspiel Verein Beringar“zustande.

§4 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

§5 Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld derVeranstaltung auf Anmeldungen von Teilnehmern ohne
das Nennen von Gründennicht einzutreten.

§6 Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld derVeranstaltung Teilnehmer ohne die Angabe von Gründ
en gegen Rückerstattung desTeilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschliessen.

§7 Bei freiwilligem Rücktritt, Verhinderung, Krankheit oder anderen Gründen, welche eine Teilnahme von
Seiten des Teilnehmers ander Veranstaltung verhindern, besteht kein Recht des Teilnehmers auf eine Rückerstattung des Spielbeitrages.

§8 Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen inder Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Er ist sich der möglichen Verletzungsrisiken (wieStürze im Gelände oder Verletzungen während Kampfhandlungen) bei der Teilnahme an einem Live-Rollenspiel bewusst.

§9 Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, dasEntfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vo
rgesehenen Feuerstätten und das Betreten von gefährlichem Gelände in der
Dunkelheit.

§10 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstaltersberuhen. Der Veranstalter lehnt insbesondere die Haftung für Kosten und Schäden ab, welche im Zusammenhang oder als Folge vonkörperlichen Verletzungen entstehen können.

§11 Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendetwerden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

§12 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaf
fen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

§13 Den Veranstaltern wird das Recht zugesprochen, den Charakter eines Spielers endgültig sterben zu lassen.

§14 Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach Schweizer Gesetzgebung unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

§15 Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

§16 Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters
in schwerwiegender Artund Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Spielbeitrages hat.

§17 Die Haftpflichtversicherung der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche von Teilnehmern veru
rsacht werden. Die Teilnehmer sind für den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung selber verantwortlich.

§18 Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
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Skeld Wernersson
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